Für Ihren Aufenthalt in Thailand brauchen Sie unter Umständen ein Visum. Allerdings nicht, wenn Sie aus einem Land kommen, das diplomatische Beziehungen zu Thailand pflegt und Ihre Reise nicht länger als 30 Tage dauert. Für diesen Zeitraum gewährt Thailand Touristen einen Aufenthalt ohne Visum. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie mit einem Stand-by-Ticket einreisen. Hilfreiche und vor allen aktuelle Themen wie zur Einreise, Aufenthaltsgenehmigung und Einreisebestimmungen liefert entweder die Botschaft oder aber das Auswärtige Amt. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor einer Thailand Reise gründlich zu informieren, verstoßen Sie gegen Bestimmungen bezüglich der Einreise, dann kann das mitunter teuer werden.
Visumantrag – das Visum für Thailand beantragen
Für deutsche, österreichische und schweizerische Staatsbürger ist die Beantragung eines Visums für Thailand mit recht wenig bürokratischem Aufwand verbunden. Schnell und günstig können Sie den Antrag stellen und sich ein Visum ausstellen lassen. Sie müssen nicht einmal im Voraus tätig werden, sofern Sie Ihren Aufenthalt für unter 30 Tage bedenken. In diesem Fall wird Ihnen die Einreiseerlaubnis direkt am Flughafen ausgestellt. Hierfür teilen die meisten Airlines während des Fluges bereits die Arrival und Departure Cards aus, die Sie bequem ausfüllen können. Am Flughafen begeben Sie sich mit den Unterlagen und Ihrem Reisepass ganz einfach zur Passkontrolle, dort wird Ihnen die Einreiseerlaubnis eingestempelt. Die Departure Card wird dafür in den Pass geheftet – auf diese sollten Sie aufpassen. Sie brauchen sie bei der Ausreise wieder. Darüber hinaus gibt es einige Hoteliers, die sie sehen möchten. Sollten Sie aus einem anderen Land kommen, können Sie hier die Thai Visa Application Form downloaden.
Folgende Unterlagen sind für den Visum-Antrag notwendig:
- Reisepass mit mindestens 6 oder 18 Monaten Gültigkeit
- Kopie aller Seiten des Passes mit den amtlichen Angaben
- Einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Visumantrag
- Ein aktuelles Passbild
- Kopie der Flugtickets oder aber der Flug-Bestätigung
- Bei ausländischen Reisepässen: eine Kopie der Melde-Bestätigung
- Bei Antragsteller unter 15: Kopie von Geburtsurkunde, Kopie der elterlichen Reisepässe und Unterschriften von beiden Erziehungsberechtigten.
Kosten für das Visum
Die Visums-Gebühr hängt zu großen Teilen von dem jeweiligen Visum ab und staffeln sich oftmals anhand diverser Voraussetzungen.
- Tourist Visa für bis zu 60 Tage Aufenthalt – 30€ pro Einreise
- Non Immigrant Visa für bis zu 90 Tage Aufenthalt – 60€ für eine Einreise
- Non Immigrant Visa für bis zu 90 Tage Aufenthalt – 150€ für mehrfache Einreisen
Visum Service für Thailand
Wer einen Aufenthalt in Thailand plant und sich nicht selbst um die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung kümmern möchte, kann einen Visum Service in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um eine professionelle Dienstleistung, die Sie für umgerechnet etwa 30 Euro bekommen. Sie sparen hiermit vor allen Dingen Zeit, denn Sie brauchen sich nicht um Unterlagen, Dokumente und Fristen kümmern und profitieren so von einem einfachen, schnellen Ablauf.
Die verschiedenen Visa-Arten für Thailand:
Einreise ohne Visum: Touristen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich erhalten bei der Einreise nach Thailand einen Stempel im Reisepass, der Sie für einen Aufenthalt von 30 Tagen berechtigt. Diese Aufenthaltserlaubnis lässt sich in einem Immigration Büro auf Wunsch noch einmal um weitere 30 Tage verlängern. Dafür müssen Sie mit etwa 1900 Baht rechnen. Danach sind jedoch keine weiteren Verlängerungen mehr erlaubt.
Das Touristenvisum: Das Touristenvisum gibt es mit verschiedenen Gültigkeiten: Klassischerweise ist das Visum mit einer Einreise für 60 Tage gültig. Es gibt aber die Option, bis zu 180 Tage im Land zu bleiben, dann jedoch mit bis zu drei Einreisen. Bei jeder Einreise wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis von 60 Tagen in den Pass gestempelt. Das bedeutet, dass nach 60 Tagen definitiv eine Ausreise nötig ist. Diesen Termin dürfen Sie keinesfalls verpassen, da Sie sonst mit Overstay Gebühren von 500 Baht pro Tag rechnen müssen. Außerdem gibt es einen entsprechenden Hinweis in Ihrem Reisepass. Jedes Visum kann einmalig für einen Preis von etwa 1.900 Baht um 30 Tage verlängert werden. Das Touristenvisum müssen Sie bereits von Deutschland aus beantragen.
Jahres-Visum: Das Jahres-Visum erteilt Thailand auf der Basis eines bereits vorhandenen Non Immigrant Visums. Es müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise ist ein thailändischer Ehepartner nötig – oder Sie haben thailändische Kinder. Ebenso wird eine Arbeitsgenehmigung eingefordert und Sie müssen über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Mit diesem Visums dürfen Sie dauerhaft im Land bleiben und brauchen nicht ausreisen. Einzig die Meldung bei der Immigration alle 90 Tage fällt noch an. Details dazu auch bei der deutsch-thailändischen Embassy.
Das Non Immigrant Visum:
Sofern Sie länger als ein klassischer Touristen in Thailand verweilen wollen, benötigen Sie das sogenannte Non Immigrant Visum. Mit dem einfachen Non-Immigrant-Visum wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen erteilt. Es gibt für unterschiedliche Bedürfnisse und Personenkreise diverse Klassen und Kategorien, in die sich dieses Visum unterteilt. Das Non Immigrant „B“ gilt zum Beispiel für alle Einreisenden, die in Thailand ein Geschäft betreiben oder aber einen festen Arbeitsplatz haben. Für Schüler sowie Studenten gibt es das Non Immigrant „ED“ Visum. Hierfür ist es nötig, dass Sie in Thailand entweder Lehrgänge oder eine Schule besuchen. Das Visum wird für gewöhnlich direkt über die jeweilige Schule beantragt und je nach Umständen können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu einem Jahr bekommen, ohne dass Sie das Land verlassen müssen. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten, denn die Genehmigung muss dennoch alle 3 Monate verlängert werden.
Einige weitere Kategorien sind:
- Non Immigrant „M“ – für Filmproduzenten oder Journalisten
- Non Immigrant „S“ – für Geschäftsreisende
- Non Immigrant „F“ – für offizielle Besucher
- Non Immigrant „O“ – für Personen, die aus anderen Gründen für einen längeren Zeitraum in Thailand leben (Rentner)
Wenn das Thailand Visum abgelaufen ist
Wer es versäumt, Thailand rechtzeitig zu verlassen, begeht einen umgangssprachlichen Overstay. Für solche Fälle ist eine Strafe vorgesehen, die sich auf 500 Baht pro Tag (etwa 5 Euro) beläuft. Die Strafgebühren können bis zu einer Höchstsumme von 20.000 Baht auflaufen. Wer sich freiwillig an die Behörden wendet und bereit ist, das Land zu verlassen, der bezahlt die Strafe und damit hat sich die Angelegenheit bereits erledigt. Dieses Vorgehen ist auch nach mehrmonatigen Overstays gewöhnlich problemlos möglich. Ganz anders gestaltet sich die Sachlage, wenn man mit einem abgelaufenen Stempel in seinem Ausweis von der Polizei innerhalb des Landes aufgegriffen wird. Es folgt ein Aufenthalt im Gefängnis, bis eine Gerichtsverhandlung festgesetzt wird. Danach müssen Sie mit der Abschiebung rechnen. Die Strafgebühren für den Overstay kommen On-Top. Wer ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung aufgegriffen wird, muss mit einem entsprechenden Vermerk rechnen. Dieser erschwert künftig die Einreise nach Thailand – mitunter wird keine Aufenthaltsgenehmigung mehr erteilt.